Donnerstag, 2. August 2018

Die Rechtsformen

Wenn wir über den "Tintenschreiberproduzenten" Karl B. Schuchardt sprechen, müssen wir mehrere wirtschaftliche Erscheinungsformen berücksichtigen: die Firma (Fa.), die Kommandit-Gesellschaft (KG), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die  (& Co.), Groß- und Einzelhandel und die GmbH - schließlich auch den Kaufmann Schuchardt persönlich.

Sofern Karl B. Schuchardt sein Geschäft allein betreibt, braucht er für den Eintrag ins Handelsregister den Zusatz e. K. ( = eingetragener Kaufmann). Eintragen muss er sich, wenn er mehr als ein Kleingewerbetreibender ist. Sein Name kann die Firma sein. Kommt ein Gesellschafter hinzu, wird das im Namen der Firma mit "& Co." ( = Compagnon, Compagnie) mitgeteilt; handelsrechtlich reicht dies allerdings nicht aus, da wegen der Haftungsfragen noch die Rechtsform angegeben werden muss, z. B. durch oHG, offene Handelsgesellschaft, wenn die Gesellschafter gleich haften, oder KG, ( = Kommandit-Gesellschaft), wenn mindestens ein Gesellschafter nicht mit seinem ganzen Vermögen haftet ( = Kommanditist im Gegensatz zum Komplementär). Schließlich gibt es in unserem Falle noch die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine im Unterschied zu den vorher genannten nicht mehr Personen-, sondern Kapitalgesellschaft, die (nur) mit ihrem Geschäftskapital haftet, nicht mit dem Vermögen der Gesellschafter.
Der Großhändler verkauft in der Regel nicht an Endkund_innen, es sei denn, es sind Großabnehmer, sondern an gewerbliche Wiederverkäufer. Im Gegensatz dazu verkauft der Einzelhändler nur an nicht-gewerbliche Verbraucher_innen bzw. Endkund_innen. Beides ist natürlich kombinierbar und hieß einmal en gros et en détail.

Dies vorab, da wir mit allen diesen Rechtsformen umgehen müssen, wenn wir uns die Aktivitäten Schuchardts in den interessanten Jahren von 1946 bis 1952 ansehen.

Der Schuchardt ist übrigens nicht gemeint!




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